05.09.2026

Zuckerfrei, ohne Zuckerzusatz, Zero: Was diese Angaben wirklich bedeuten

Auf fast jedem Getränkeregal steht heute irgendwo „zuckerfrei“, „ohne Zuckerzusatz“ oder „Zero“. Drei Angaben, die ähnlich klingen und drei verschiedene Dinge bedeuten. Zwei davon sind EU-weit gesetzlich definiert. Eine nicht.

Zuckerfrei: maximal 0,5 g pro 100 ml

„Zuckerfrei“ ist keine Marketingformulierung, sondern eine nährwertbezogene Angabe nach der EU-Verordnung 1924/2006. Ein Getränk darf sie nur tragen, wenn es höchstens 0,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthält. Gemeint sind alle Zuckerarten zusammen – also auch Frucht- und Traubenzucker, nicht nur Haushaltszucker.

Daneben gibt es „zuckerarm“: maximal 2,5 Gramm pro 100 Milliliter bei Flüssigkeiten. Klingt wenig, summiert sich in einer 330-ml-Dose aber auf gut acht Gramm.

Ohne Zuckerzusatz: nichts hinzugefügt – aber vielleicht trotzdem drin

Das ist der Begriff, der am häufigsten missverstanden wird. „Ohne Zuckerzusatz“ heißt: Dem Produkt wurde kein Zucker zugesetzt und auch keine andere Zutat, die wegen ihrer süßenden Wirkung verwendet wird. Über den Zucker, der von Natur aus enthalten ist, sagt die Angabe nichts.

Ein Fruchtsaft ohne Zuckerzusatz kann deshalb problemlos zehn Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthalten. Genau deswegen schreibt der Gesetzgeber in diesem Fall einen Hinweis vor: „Enthält von Natur aus Zucker.“

Zero: gar nichts

„Zero“ ist kein rechtlich geregelter Begriff. Es ist ein Markenname, kein Versprechen. In der Praxis meinen die meisten Hersteller damit „zuckerfrei“ – und ersetzen den Zucker durch Süßstoffe. Was tatsächlich in der Dose ist, steht nicht auf der Vorderseite, sondern in der Zutatenliste.

Kalorien: energiearm und energiefrei

  • Energiearm: höchstens 20 kcal pro 100 ml.
  • Energiefrei: höchstens 4 kcal pro 100 ml.
  • Energiereduziert: mindestens 30 % weniger als das Vergleichsprodukt – was in absoluten Zahlen immer noch viel sein kann.

Süßungsmittel erkennst du an zwei Stellen

Wenn ein Getränk mit Süßstoff gesüßt ist, muss das aufs Etikett. Direkt bei der Produktbezeichnung steht dann „mit Süßungsmittel“. In der Zutatenliste tauchen die Stoffe mit Namen oder E-Nummer auf, am häufigsten:

  • Acesulfam-K (E 950)
  • Aspartam (E 951)
  • Cyclamat (E 952)
  • Sucralose (E 955)
  • Steviolglycoside (E 960)

Keine dieser Angaben ist ein Warnsignal – alle sind zugelassen und geprüft. Aber du solltest wissen, ob du sie trinkst.

Der Zehn-Sekunden-Check am Regal

  1. Dose umdrehen. Die Vorderseite ist Werbung, die Rückseite ist Pflicht.
  2. Zutatenliste lesen. Sie ist nach Gewicht sortiert – was vorne steht, ist am meisten drin.
  3. In der Nährwerttabelle die Zeile „davon Zucker“ suchen.
  4. Nach „mit Süßungsmittel“ und nach E-Nummern zwischen 950 und 969 schauen.

Vier Schritte, und du weißt mehr über das Getränk als aus der gesamten Vorderseite.

Wie C°LD dasteht

In einer Dose C°LD sind vier Zutaten: österreichisches Wasser, natürliche Aromen, Fruchtkonzentrat und Kohlensäure. 0 Zucker, 0 Kalorien, 0 Zusätze – und keine Süßungsmittel, weder die aus der Liste oben noch andere. Nachlesen kannst du das auf jeder Dose. Die fünf Sorten findest du hier.